Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNG DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt für Unternehmer im Sinne des § 343 UGB. Die Lieferungen und Leistungen, die die TEAMwork Holz- und Kunststoffverarbeitung GmbH mit Sitz in 4021 Linz (im folgenden kurz "TEAMwork") gegenüber dem Vertragspartner (im folgenden "Kunde") erbringt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
  2. Abweichungen davon, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der KundInnen oder mündliche Erklärungen oder Zusagen von MitarbeiterInnen von TEAMwork, gelten nur dann, wenn TEAMwork diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
  3. Gegenständliche Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  4. Die jeweils aktuellen AGB sind auf der Homepage von TEAMwork unter www.team-work.at veröffentlicht.

2. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Angebote von TEAMwork sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertragsverhältnis zwischen den VertragspartnerInnen gilt als geschlossen, wenn TEAMwork nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesendet hat, oder TEAMwork mit der tatsächlichen Leistungserbringung (inkl. Abschluss von Verträgen mit Vorlieferanten) begonnen hat.
  3. Änderungen von Bestellungen oder Aufträgen durch den Kunden bedürfen der Schriftform und müssen von TEAMwork schriftlich angenommen werden. Ein Abgehen von diesem Schriftformgebot ist ebenfalls nur mit schriftlicher Bestätigung möglich.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Falls nichts anderes vereinbart, ist der Rechnungsbetrag prompt nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
  2. TEAMwork ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten (§ 1333 Abs. 2 ABGB) sowie Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 352 UGB) zu verrechnen.
  3. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber TEAMwork und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von TEAMwork nicht anerkannter Forderungen des Kunden, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

4. PREISE

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Angebot oder Bestellformular angeführten Preise.
  2. Die vereinbarten Preise gelten ex works lt. Incoterms 2000 ohne Verpackung, Verladung, Versicherung und Montage.
  3. Alle Preisangaben im Internet sind ohne Gewähr.

5. LIEFERUNG

  1. Sofern schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart ist, sind Liefertermine und –fristen unverbindlich. Bei nachträglichen Vertragsänderungen ist ein Liefertermin erneut zu vereinbaren. Ein als verbindlich vereinbarter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Termin zum Versand gebracht oder zur Abholung bereitgestellt wurde.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, behördliche Anordnungen usw. – auch wenn sie bei Lieferanten von TEAMwork, deren Unterlieferanten oder Transportbeauftragten eintreten, hat TEAMwork auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diesfalls ist TEAMwork berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird TEAMwork seiner Lieferverpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Wir behalten uns Teillieferungen vor, falls diese einer zügigen Abwicklung dienlich erscheinen. Die angegebenen Versandkosten ändern sich durch von TEAMwork veranlasste Teillieferungen nicht.

6. ERFÜLLUNGSORT, VERSAND UND GEFAHRENÜBERGANG

  1. Erfüllungsort ist der Sitz von TEAMwork. Nutzung und Preisgefahr gehen mit Übergabe zum Versand oder der Anzeige der Bereitstellung zur Abholung auf den Kunden über. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden.
  2. Auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden wird die Lieferung gegen Bruch- und Transportschäden versichert.
  3. Alle Verpackungen sind durch den Warenempfänger zu entpflichten.
  4. Es gilt Lademitteltausch als vereinbart. Wenn Lademittel nicht Zug um Zug getauscht werden können, stellen wir den Wiederbeschaffungswert in Rechnung.
  5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass von ihm beigestellte Waren und Stoffe, die von TEAMwork übernommen werden, nicht versichert werden.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Gelieferte Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren im uneingeschränkten Eigentum von TEAMwork. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verarbeitung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über den gekauften Gegenstand nicht zulässig. Sollte dennoch eine von TEAMwork unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware verarbeitet werden, bleibt TEAMwork Alleineigentümer der verarbeiteten Ware.
  2. Bei einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung des Eigentums am Kaufgegenstand durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, TEAMwork davon unmittelbar und vollständig in Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehalts den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln.
  3. Im Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zur Herausgabe des Kaufgegenstandes verpflichtet und hat eine allfällige Wertminderung verschuldensunabhängig zu ersetzen.

8. VERTRAGSRÜCKTRITT / RÜCKNAHME VON WAREN

  1. Bei Annahmeverzug oder bei Zahlungsverzug des Kunden, auch mit Teilzahlungen ist TEAMwork berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Wurden Teillieferungen vereinbart und gerät der Kunde hinsichtlich der Bezahlung einer Teillieferung in Verzug, so kann TEAMwork sowohl hinsichtlich der betroffenen Teillieferung als auch hinsichtlich aller noch ausstehenden Leistungen den Rücktritt erklären.
  3. Im Falle des berechtigten Rücktrittes von TEAMwork, ist TEAMwork zur Geltendmachung eines pauschalierten Schadenersatzes in Höhe von 30 % des Bruttorechnungsbetrages berechtigt, wobei die Anwendung des richterlichen Mäßigungsrechtes ausdrücklich ausgeschlossen ist. TEAMwork ist insbesondere berechtigt, die Rückstellung der bereits gelieferten Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden zu fordern. Die in der Zwischenzeit eingetretene Wertminderung an den Waren geht zu Lasten des Kunden.
  4. Durch den pauschalierten Schadenersatz gemäß Absatz 3 werden sonstige und weitergehende Ansprüche von TEAMwork (z.B. auf einen über den pauschalierten Schadenersatz hinausgehenden Anspruch auf Schadenersatz) nicht beeinträchtigt.

9. GEWÄHRLEISTUNG

  1. Der Kunde hat die Ware nach der Ablieferung unverzüglich auf Mängelfreiheit sorgfältig zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel und / oder Fehlmengen sind TEAMwork bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach Erhalt der Ware mittels eingeschriebenen Briefes oder Telefax unter Beschreibung der aufgetretenen Mängel bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Tagen nach ihrer Entdeckung mittels eingeschriebenen Briefes oder Telefax unter detaillierter Beschreibung der aufgetretenen Mängel schriftlich zu rügen.
  2. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich. Sollte sich im Zuge der Überprüfung des gerügten Mangels herausstellen, dass kein der Gewährleistung unterliegender Mangel vorliegt, so ist TEAMwork berechtigt, dem Kunden den Aufwand für die Prüfung auf Basis des aktuellen Stundensatzes zu verrechnen. Die Mindestbearbeitungsgebühr beträgt € 100,00.
  3. Gewährleistungsansprüche des Kunden werden nach Wahl von TEAMwork entweder durch Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist erfüllt. Vertragsaufhebung (Wandlung) kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Verbesserung innerhalb angemessener Frist behebbar ist und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Kunden nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist TEAMwork vorher ausreichend Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels durch Verbesserung oder Austausch zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn TEAMwork mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten ist. Zur Durchführung der Mängelbehebung sind die beanstandeten gelieferten Produkte frachtfrei an TEAMwork zu senden. TEAMwork übernimmt keine mit dem Mangel im Zusammenhang stehende Kosten wie z. B. Montage, Demontage, Wegzeiten oder sonstigen Schadenersatz.
  4. Sofern nicht anders vereinbart gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist gilt nur für jene Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei bestimmungsgemäßem Gebrauch auftreten. Gewährleistung ist daher insbesondere ausgeschlossen für Mängel, die bedingt sind durch: unsachgemäße und nicht von TEAMwork durchgeführte Montage, Inbetriebnahme und Betrieb durch den Kunden oder dessen Beauftragte; unsachgemäße, durch den Kunden oder dessen Beauftragte durchgeführte Reparatur oder Wartung sowie eigenmächtige, nicht ausdrücklich von TEAMwork angeordnete oder gestattete Eingriffe oder Veränderung; entgegen den Montageanleitungen von TEAMwork sowie ohne deren schriftliche Zustimmung, vom Kunden oder Dritten durchgeführte Änderungen oder Reparaturen; Nichtbeachtung der Installationserfordernisse, der Bedienungsanleitungen, der Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes, der Sicherheitsbestimmungen sowie sonstiger die Lieferung, die Aufstellung, die Inbetriebnahme und den ordnungsgemäßen Gebrauch betreffende Anweisungen; die Verwendung von Material, das vom Kunden bereitgestellt wurde; Fehlfunktionen einer Anlage aufgrund von fehlender regelmäßiger Wartung, falscher Anwendung und unsachgemäße Handhabung; natürliche betriebliche Abnützung oder Verschleiß sowie höhere Gewalt.
  5. Kommt es im Verhältnis des Kunden zu seinem Kunden zu einem Gewährleistungsfall, so ist der Rückgriff auf TEAMwork gemäß § 933b ABGB ausgeschlossen.

10. SCHADENERSATZ UND PRODUKTHAFTUNG

  1. TEAMwork haftet nur, sofern TEAMwork oder ihm zurechenbarer Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vom Kunden nachgewiesen werden kann.
  2. Für Folgeschäden, wie insbesondere Produktionsausfälle, Betriebsstillstände, Lieferverzögerungen, Datenverlust, Verlust von Geschäftsbeziehungen und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist jegliche Haftung der TEAMwork ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen (gemäß § 1313a ABGB) von TEAMwork. Ebenso sind allfällige Rückgriffsansprüche gemäß § 12 PHG ausgeschlossen.
  3. Allfällige Schadenersatzansprüche gegen TEAMwork sind in jedem Falle mit der jeweiligen Auftragssumme begrenzt.
  4. Beigestellte Materialien: Der AG haftet und leistet TEAMwork Gewähr dafür, dass die von ihm beigestellten Materialien mängelfrei und geeignet sind. Seitens TEAMwork wird jede Haftung (insbesondere die Haftung für Mangelfolgeschäden) für Mängel, die auf die vom AG beigestellten oder von ihm vorgegebenen Materialien zurückzuführen sind, sei es aus dem Titel der Gewährleistung bzw. des Schadenersatzes oder aus jedem anderen Rechtsgrund ausgeschlossen.

11. EDV-VERARBEITUNG VON KUNDENDATEN

  1. Der Kunde stimmt zu, dass die im Kaufvertrag angeführten Daten über ihn und unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Kundenpflege verwendet.
  2. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass er gegebenenfalls von TEAMwork Werbe-Mails und dergleichen erhalten kann. Diese Bestimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

12. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

  1. Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.
  2. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des Kunden haben schriftlich zu erfolgen. TEAMwork behält sich vor, auch Erklärungen in anderer Form anzunehmen, die dann aber erst mit der schriftlichen Bestätigung durch TEAMwork wirksam werden.
  3. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart.
  4. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.

Linz, 01. April 2008              TEAMwork Holz- und Kunststoffverarbeitung GmbH

Hier können Sie unsere AGB´s auch im PDF-Format herunterladen.

 
 
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