1. GELTUNG DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
uneingeschränkt für Unternehmer im Sinne des § 343 UGB. Die Lieferungen
und Leistungen, die die TEAMwork Holz- und Kunststoffverarbeitung GmbH
mit Sitz in 4021 Linz (im folgenden kurz "TEAMwork") gegenüber dem
Vertragspartner (im folgenden "Kunde") erbringt, erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
- Abweichungen
davon, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen der KundInnen oder
mündliche Erklärungen oder Zusagen von MitarbeiterInnen von TEAMwork,
gelten nur dann, wenn TEAMwork diesen ausdrücklich und schriftlich
zugestimmt hat.
- Gegenständliche Geschäftsbedingungen
gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Die jeweils aktuellen AGB sind auf der Homepage von TEAMwork unter www.team-work.at veröffentlicht.
2. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
- Angebote von TEAMwork sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein
Vertragsverhältnis zwischen den VertragspartnerInnen gilt als
geschlossen, wenn TEAMwork nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine
schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Kunden
zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesendet hat, oder TEAMwork mit
der tatsächlichen Leistungserbringung (inkl. Abschluss von Verträgen
mit Vorlieferanten) begonnen hat.
- Änderungen von
Bestellungen oder Aufträgen durch den Kunden bedürfen der Schriftform
und müssen von TEAMwork schriftlich angenommen werden. Ein Abgehen von
diesem Schriftformgebot ist ebenfalls nur mit schriftlicher Bestätigung
möglich.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Falls nichts anderes vereinbart, ist der Rechnungsbetrag prompt nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
- TEAMwork
ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen
Rechtsverfolgung notwendigen Kosten (§ 1333 Abs. 2 ABGB) sowie
Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 352 UGB) zu verrechnen.
- Die
Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber TEAMwork und die
Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von TEAMwork
nicht anerkannter Forderungen des Kunden, sind ausdrücklich
ausgeschlossen.
4. PREISE
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Angebot oder Bestellformular angeführten Preise.
- Die vereinbarten Preise gelten ex works lt. Incoterms 2000 ohne Verpackung, Verladung, Versicherung und Montage.
- Alle Preisangaben im Internet sind ohne Gewähr.
5. LIEFERUNG
- Sofern schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart ist,
sind Liefertermine und –fristen unverbindlich. Bei nachträglichen
Vertragsänderungen ist ein Liefertermin erneut zu vereinbaren. Ein als
verbindlich vereinbarter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die
Ware zum vereinbarten Termin zum Versand gebracht oder zur Abholung
bereitgestellt wurde.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch
nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, behördliche
Anordnungen usw. – auch wenn sie bei Lieferanten von TEAMwork, deren
Unterlieferanten oder Transportbeauftragten eintreten, hat TEAMwork
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten. Diesfalls ist TEAMwork berechtigt, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die
Lieferzeit oder wird TEAMwork seiner Lieferverpflichtung frei, so kann
der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Wir behalten
uns Teillieferungen vor, falls diese einer zügigen Abwicklung dienlich
erscheinen. Die angegebenen Versandkosten ändern sich durch von
TEAMwork veranlasste Teillieferungen nicht.
6. ERFÜLLUNGSORT, VERSAND UND GEFAHRENÜBERGANG
- Erfüllungsort ist der Sitz von TEAMwork. Nutzung und
Preisgefahr gehen mit Übergabe zum Versand oder der Anzeige der
Bereitstellung zur Abholung auf den Kunden über. Der Versand erfolgt
auf Gefahr des Kunden.
- Auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden wird die Lieferung gegen Bruch- und Transportschäden versichert.
- Alle Verpackungen sind durch den Warenempfänger zu entpflichten.
- Es
gilt Lademitteltausch als vereinbart. Wenn Lademittel nicht Zug um Zug
getauscht werden können, stellen wir den Wiederbeschaffungswert in
Rechnung.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass von ihm
beigestellte Waren und Stoffe, die von TEAMwork übernommen werden,
nicht versichert werden.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
- Gelieferte Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises samt Nebengebühren im uneingeschränkten Eigentum von
TEAMwork. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine
Veräußerung, Verarbeitung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder
sonstige Verfügung über den gekauften Gegenstand nicht zulässig. Sollte
dennoch eine von TEAMwork unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware
verarbeitet werden, bleibt TEAMwork Alleineigentümer der verarbeiteten
Ware.
- Bei einer Pfändung oder einer anderen
Beeinträchtigung des Eigentums am Kaufgegenstand durch Dritte ist der
Kunde verpflichtet, TEAMwork davon unmittelbar und vollständig in
Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer des
Eigentumsvorbehalts den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln.
- Im
Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zur
Herausgabe des Kaufgegenstandes verpflichtet und hat eine allfällige
Wertminderung verschuldensunabhängig zu ersetzen.
8. VERTRAGSRÜCKTRITT / RÜCKNAHME VON WAREN
- Bei Annahmeverzug oder bei Zahlungsverzug des Kunden, auch
mit Teilzahlungen ist TEAMwork berechtigt, unter Setzung einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
- Wurden
Teillieferungen vereinbart und gerät der Kunde hinsichtlich der
Bezahlung einer Teillieferung in Verzug, so kann TEAMwork sowohl
hinsichtlich der betroffenen Teillieferung als auch hinsichtlich aller
noch ausstehenden Leistungen den Rücktritt erklären.
- Im
Falle des berechtigten Rücktrittes von TEAMwork, ist TEAMwork zur
Geltendmachung eines pauschalierten Schadenersatzes in Höhe von 30 %
des Bruttorechnungsbetrages berechtigt, wobei die Anwendung des
richterlichen Mäßigungsrechtes ausdrücklich ausgeschlossen ist.
TEAMwork ist insbesondere berechtigt, die Rückstellung der bereits
gelieferten Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden zu fordern. Die in
der Zwischenzeit eingetretene Wertminderung an den Waren geht zu Lasten
des Kunden.
- Durch den pauschalierten Schadenersatz gemäß
Absatz 3 werden sonstige und weitergehende Ansprüche von TEAMwork (z.B.
auf einen über den pauschalierten Schadenersatz hinausgehenden Anspruch
auf Schadenersatz) nicht beeinträchtigt.
9. GEWÄHRLEISTUNG
- Der Kunde hat die Ware nach der Ablieferung unverzüglich
auf Mängelfreiheit sorgfältig zu untersuchen. Dabei festgestellte
Mängel und / oder Fehlmengen sind TEAMwork bei sonstigem Ausschluss
jeglicher Ansprüche unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen
nach Erhalt der Ware mittels eingeschriebenen Briefes oder Telefax
unter Beschreibung der aufgetretenen Mängel bekannt zu geben. Verdeckte
Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Tagen nach ihrer
Entdeckung mittels eingeschriebenen Briefes oder Telefax unter
detaillierter Beschreibung der aufgetretenen Mängel schriftlich zu
rügen.
- Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig
erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von
Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf
Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ist in diesen Fällen
ausgeschlossen. Für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge ist das Datum
der Postaufgabe maßgeblich. Sollte sich im Zuge der Überprüfung des
gerügten Mangels herausstellen, dass kein der Gewährleistung
unterliegender Mangel vorliegt, so ist TEAMwork berechtigt, dem Kunden
den Aufwand für die Prüfung auf Basis des aktuellen Stundensatzes zu
verrechnen. Die Mindestbearbeitungsgebühr beträgt € 100,00.
- Gewährleistungsansprüche
des Kunden werden nach Wahl von TEAMwork entweder durch Verbesserung
oder Austausch innerhalb angemessener Frist erfüllt. Vertragsaufhebung
(Wandlung) kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich ist,
nicht durch Austausch oder Verbesserung innerhalb angemessener Frist
behebbar ist und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Das
Vorliegen eines Mangels berechtigt den Kunden nicht, den Mangel selbst
oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist TEAMwork vorher
ausreichend Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist
zu geben. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des
Mangels durch Verbesserung oder Austausch zielen, können erst geltend
gemacht werden, wenn TEAMwork mit der Erfüllung der
Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten ist. Zur Durchführung der
Mängelbehebung sind die beanstandeten gelieferten Produkte frachtfrei
an TEAMwork zu senden. TEAMwork übernimmt keine mit dem Mangel im
Zusammenhang stehende Kosten wie z. B. Montage, Demontage, Wegzeiten
oder sonstigen Schadenersatz.
- Sofern nicht anders
vereinbart gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die
Gewährleistungsfrist gilt nur für jene Mängel, die unter Einhaltung der
vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
auftreten. Gewährleistung ist daher insbesondere ausgeschlossen für
Mängel, die bedingt sind durch: unsachgemäße und nicht von TEAMwork
durchgeführte Montage, Inbetriebnahme und Betrieb durch den Kunden oder
dessen Beauftragte; unsachgemäße, durch den Kunden oder dessen
Beauftragte durchgeführte Reparatur oder Wartung sowie eigenmächtige,
nicht ausdrücklich von TEAMwork angeordnete oder gestattete Eingriffe
oder Veränderung; entgegen den Montageanleitungen von TEAMwork sowie
ohne deren schriftliche Zustimmung, vom Kunden oder Dritten
durchgeführte Änderungen oder Reparaturen; Nichtbeachtung der
Installationserfordernisse, der Bedienungsanleitungen, der Vorschriften
über die Behandlung des Kaufgegenstandes, der Sicherheitsbestimmungen
sowie sonstiger die Lieferung, die Aufstellung, die Inbetriebnahme und
den ordnungsgemäßen Gebrauch betreffende Anweisungen; die Verwendung
von Material, das vom Kunden bereitgestellt wurde; Fehlfunktionen einer
Anlage aufgrund von fehlender regelmäßiger Wartung, falscher Anwendung
und unsachgemäße Handhabung; natürliche betriebliche Abnützung oder
Verschleiß sowie höhere Gewalt.
- Kommt es im Verhältnis
des Kunden zu seinem Kunden zu einem Gewährleistungsfall, so ist der
Rückgriff auf TEAMwork gemäß § 933b ABGB ausgeschlossen.
10. SCHADENERSATZ UND PRODUKTHAFTUNG
- TEAMwork haftet nur, sofern TEAMwork oder ihm zurechenbarer
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vom Kunden
nachgewiesen werden kann.
- Für Folgeschäden, wie
insbesondere Produktionsausfälle, Betriebsstillstände,
Lieferverzögerungen, Datenverlust, Verlust von Geschäftsbeziehungen und
Schäden aus Ansprüchen Dritter ist jegliche Haftung der TEAMwork
ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung für
Erfüllungsgehilfen (gemäß § 1313a ABGB) von TEAMwork. Ebenso sind
allfällige Rückgriffsansprüche gemäß § 12 PHG ausgeschlossen.
- Allfällige Schadenersatzansprüche gegen TEAMwork sind in jedem Falle mit der jeweiligen Auftragssumme begrenzt.
- Beigestellte
Materialien: Der AG haftet und leistet TEAMwork Gewähr dafür, dass die
von ihm beigestellten Materialien mängelfrei und geeignet sind. Seitens
TEAMwork wird jede Haftung (insbesondere die Haftung für
Mangelfolgeschäden) für Mängel, die auf die vom AG beigestellten oder
von ihm vorgegebenen Materialien zurückzuführen sind, sei es aus dem
Titel der Gewährleistung bzw. des Schadenersatzes oder aus jedem
anderen Rechtsgrund ausgeschlossen.
11. EDV-VERARBEITUNG VON KUNDENDATEN
- Der Kunde stimmt zu, dass die im Kaufvertrag angeführten
Daten über ihn und unter Beachtung der Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten
werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des
Zahlungsverkehrs und der Kundenpflege verwendet.
- Der
Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass er
gegebenenfalls von TEAMwork Werbe-Mails und dergleichen erhalten kann.
Diese Bestimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
12. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
- Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen
Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt
österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht
zwingender Verweisungsnormen.
- Alle dieses
Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des Kunden
haben schriftlich zu erfolgen. TEAMwork behält sich vor, auch
Erklärungen in anderer Form anzunehmen, die dann aber erst mit der
schriftlichen Bestätigung durch TEAMwork wirksam werden.
- Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart.
- Der
Kunde hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt
zu geben. Schriftstücke gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an
seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.
Linz, 01. April 2008 TEAMwork Holz- und Kunststoffverarbeitung GmbH
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